1. Grundsätzliche Überlegungen
Ich denke es
ist für jeden klar, dass die Entwicklung der Gentechnik mit der Möglichkeit
Patentrechte einzusetzen einhergeht, wenn nicht sogar darauf aufbaut. Ohne
Patentrechte würde es wahrscheinlich gar keine Gentechnik geben und somit
würden wir an dieser Stelle gar nicht darüber nachdenken. Trotzdem sind wir uns
bewusst, dass Patentrechte generell einen Anreiz für die wissenschaftliche
Forschung zum Wohle der Menschheit darstellen. Der Gedanke, dass Patentrechte
bei Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft mit grundlegender Bedeutung für
die menschliche Ernährung angewandt werden könnten, schockiert uns besonders.
Ich möchte unterstreichen, dass wir hier von
Ernaehrung sprechen, einem Bedürfnis, dem jeder von uns durchschnittlich
drei mal am Tag nachzugehen hat.
Aufgrund dieser
Überlegungen sind Patentrechte auf Dinge und Gegenstände klar von jenen auf
Lebensmittel zu unterscheiden; auch deshalb, weil sie die Machtposition eines
jeden Landes in Frage stellen könnten. Bevor patentierte, gentechnisch
veränderte Pflanzen und Tiere in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen
wir uns grundsätzlich folgende Fragen stellen:
·
Verbessern sie die
menschlichen Bedingungen oder befriedigen sie nur die Profitgier einiger
weniger?
·
Erfüllen sie Kriterien wie
Qualität, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit?
·
Bringen sie Vor- oder
Nachteile für unser Land?
·
Nimmt die wirtschaftliche
Abhängigkeit der Landwirtschaft zu oder ab?
·
Wie kann der Landwirt das
Patent ausschöpfen?
·
Gibt es Grenzen bzgl. seiner
wirtschaftlichen Ausschöpfung oder ist jedem alles erlaubt, der es besitzt?
Um auf diese
Fragen antworten zu können ist es notwendig, dass eine gewisse Kontrolle in der
Forschung, ausgehend von der Entdeckung der technischen Innovation bis hin zur
Vermarktung derselben erfolgt, wobei dabei auf die Veränderung der
Lebensmitteleigenschaften ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.
·
Wer entscheidet über die
Lebensmittelqualität?
·
Kann der Inhaber der
Patentrechte die Eigenschaften und Nährwerte von Lebensmitteln beliebig
festlegen und nach Lust und Laune verändern?
·
Darf der Inhaber der
Patentrechte die bestehenden Bindungen zwischen Qualität und Herstellungsgebiet
aufheben?
·
Wie sieht es mit dem Aspekt
der Ethik aus; ist alles erlaubt oder gibt es Einschränkungen?
Die Tatsache,
dass das zu patentierende Produkt eine „Neuheit“ darstellen muss, vermindert
wesentlich den Informationsfluss zwischen den konkurrierenden Forschungsteams.
Diese Voraussetzung hat zur Folge, dass eine Veröffentlichung vor Anmeldung des
Patents ausreichen würde, um das angestrebte Patent nicht mehr erhalten zu
können. Der Forscher, der eine Patentierung seines Produkts zum Ziele hat wird
sich deshalb davor hüten, Gegenstand oder Inhalt seiner Forschung vorzeitig zu
veröffentlichen. Somit wird sich der Informationsaustausch zwischen den
Forschern, der wesentlich zum Forschungserfolg und somit zum Wohlstand der
Menschheit beitragen könnte, auf ein Mindestmass reduzieren.
Die Möglichkeit
eine Erfindung patentieren lassen zu können bringt das Problem mit sich, dass
sich das Interesse der Forscher auf Forschungsbereiche konzentrieren wird, die
eine Markteinführung zumindest in Aussicht stellen.
Aufgrund dieser
Annahme ergeben sich weitere Fragen:
·
Wer führt Forschungen
bezüglich ökologischer, ökonomischer uns sozialer Auswirkungen dieser neuen
Technologien durch?
·
Wer führt Forschungen in
nicht markttauglichen Sachgebieten durch?
·
Ist der Faktor der
„Markttauglichkeit“ ausschlaggebend, ob eine Forschung wichtig oder unwichtig
ist?
2. Patentrechte
und nationale Landwirtschaft
In diesem
zweiten Teil möchte ich nicht auf sämtliche privatwirtschaftliche Probleme
eingehen, die mit den Patentrechten auf Pflanzen und Tiere verbunden sind,
sondern es sollen vielmehr die Auswirkungen derselben auf die nationale
Landwirtschaft untersucht werden.
In unserem Land
wird die Sicherung des Einkommens der Landwirte als sehr wichtig eingeschätzt.
Dies ist um so wichtiger, wenn wirtschaftspolitische Entscheidungen sehr oft
die Bedeutung der Landwirtschaft vernachlässigen. Wie allgemein bekannt ist die
Landwirtschaft der Ursprung zahlreicher positiver Externalitaeten, die von
grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung eines Gebiets sind.
(Verbesserung der hydrogeologischen Eigenschaften des Bodens, Landschaftspflege
und –erhaltung, Schutz der Flora und Fauna, Erhaltung der Biodiversitaet, Schaffung
von Freiräumen, Erhaltung von Tradition und Kultur, Kompensation negativer
Auswirkungen von Produktions- und Konsumverhalten seitens Dritter)
Die
Landwirtschaft im ländlichen Gebiet erhalten zu können, bedeutet Entscheidungen
zu unterbinden, die eine Reduktion des Einkommens für den Landwirt mit sich
bringen würden und somit eine Abwanderung, der in der Landwirtschaft tätigen
Personen zur Folge hätte. Wie allseits bekannt betrifft die Abwanderung in
erster Linie jene Personen, die Einkommensalternativen in anderen Ortschaften
suchen und dort auch vorfinden (Pendler). In einem zweiten Moment betrifft es
deren Familien und schließlich könnte sich diese Erscheinung auf sämtliche
Personen, die im ländlichen Raum leben, ausweiten.
Die Idee
pflanzliche und tierische Gene bzw. deren Produkte patentieren zu lassen wurde
durch die letzten Entdeckungen über das menschliche Genom erneut aufgegriffen.
Obwohl die Allgemeinheit grundsätzlich dagegen ist, ereiferten sich einige
Verantwortliche verschiedener Länder Entdeckungen dieser Art als äußerst
wichtig zu erachten. Die Meinungsäußerungen bezogen sich insbesondere auf die
menschlichen Gene, die als unser Erbe anerkannt werden und somit von jeglicher
Form wirtschaftlicher Gewinnabsicht und Patentierung ausgeschlossen werden
müssen. Pflanzliche und tierische Gene werden in diesen Diskussionen erst gar
nicht angesprochen und es verstärkt sich somit die Annahme, dass einer
wirtschaftlichen Nutzung und Patentierung in Zukunft nichts mehr entgegensteht.
Die Möglichkeit gentechnisch manipulierte Pflanzen und Tiere patentieren lassen
zu können bringt für den, dem das Patent gehört, einen Besitzanspruch ein.
Was bedeutet
also dieses „Patent“ für die italienische Landwirtschaft und welche
Auswirkungen könnte es auf das Einkommen des Landes haben?
In erster Linie
trägt die Patentierung von (ein- oder mehrjährigen) Pflanzen dazu bei, dass die
wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirtschaft von der Industrie zunimmt:
Der Landwirt
ist gezwungen jedes Jahr Samen jener Kultur einzukaufen, die er vor hat
aufzuziehen. Jemand könnte einwenden, dass dies auch heute schon, ohne
Patentrechte für den Grossteil der landwirtschaftlichen Kulturen zutrifft. Im
Falle der Gentechnik, abgesehen von einer sich ergebenden Monopsoniosituation,
bedeuten Patentrechte mehr: Der Landwirt könnte nämlich nicht nur dazu
gezwungen werden, die Samen einkaufen zu müssen, sondern dazu auch jene
Substanzen, die die Produktion der Samen überhaupt erst ermöglichen. Diese
Methode ist auch heute schon bei resistenten Soja- und Maispflanzen gegen
bestimmte Unkräuter üblich. In Zukunft könnte sie von Konzernen, die
Patentrechte auf gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen verstärkt eingesetzt
werden um sich vor einer illegalen Verbreitung der Samen schützen zu können.
Angenommen,
dass gentechnisch manipulierte Produkte keine negativen Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und deren Umfeld haben und ihre volle Akzeptanz das
Vorhandensein eines einzigen Distributionskanals und keine besondere
Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Produkte mit sich bringen würden,
ist zu berücksichtigen, dass jene Konzerne, die gentechnisch veränderte
Produkte herstellen einen enormen Wettbewerbsvorteil inne haben werden, der bis
zu einer möglichen Monopolstellung derselben führen könnte.
In Ländern, in
denen gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne besondere Vorsichtsmassnahmen
zugelassen werden, haben sich folgende Konsequenzen ergeben: Das Vorhandensein
eines einzigen Distributionskanals einhergehend mit einer Preisreduktion für
gentechnisch veränderte Produkte hat eine explosionsartige Zunahme des Anbaus
dieser neuen Kulturen zur Folge gehabt.
Wie kann man
sich dieses Phänomen erklären?
Die niedrigeren
Kosten beim Anbau gentechnisch manipulierter Kulturen hat zu einer Preisreduktion
der Produkte geführt, unabhängig ob sie gentechnisch verändert waren oder
nicht. Aus diesem Grund waren auf Dauer auch jene Landwirte gezwungen
gentechnisch manipulierte Kulturen anzupflanzen, die eigentlich gar nicht davon
überzeugt waren; nicht aber wegen des überragenden Erfolgs derselben sondern
einzig und allein um eine gewisse Rentabilität ihrer landwirtschaftlichen
Arbeit trotz Preisreduktion aufrechterhalten zu können.
Vom Blickpunkt
der wirtschaftlichen Ausschöpfung gesehen, könnte sich der Inhaber eines
Patents darauf beschränken für jedes kg verkauften Samens eine ROYALTY zu
verlangen um dem Landwirt sämtliche Freiheiten bezüglich des Verkaufs der
Produktion zu gewähren. Diese Geldsumme kann als Entschädigung für die
Forschungsarbeit gerechtfertigt werden, die dem Landwirt und schließlich auch
dem Konsumenten einen Vorteil (Surplus) einbringt. Es erscheint jedoch
notwendig aufzuzeigen, dass im Unterschied zum vorigen Abschnitt die Einführung
einer ROYALTY auf Samen den Effekt der Kostenreduktion begrenzen würde. Der
Inhaber des Patents wird nämlich wahrscheinlich die Verkaufspreise schrittweise
um gerade soviel erhöhen, dass dem Landwirt und in Folge dem Konsumenten die
wirtschaftlichen Vorteile auf ein Minimum schrumpfen. Aus diesem Grund könnte
die erhoffte Preissenkung von Lebensmitteln ausbleiben, die vor allem sozial
schwachen Bevölkerungsgruppen zugute käme.
Der Inhaber des
Patents könnte aber einen Schritt weitergehen: Zusätzlich zur ROYALTY für jedes
kg verkauften Samens könnte er auch eine ROYALTY für jedes kg der Ernte
verlangen, die aus den Samen hervorgeht und verkauft werden kann. Das
Patentrecht würde in diesem Fall ein vermindertes Vertragsrecht für den
Landwirt mit sich bringen, der in Zukunft nur mehr die Funktion haben wird,
Arbeit und Kapital für jenen bereitzustellen, der Patentrechte auf eine
bestimmte Pflanze oder ein bestimmtes Tier besitzt.
Was könnte die
Folge sein?
Beispielsweise
könnte der Erfinder einer gentechnisch manipulierten Tomatenpflanze darauf
bestehen, dass die Früchte „seiner“ Pflanze unter einem bestimmten Namen und
Handelsmarke verkauft werden müssen. Auf diese Art und Weise nimmt der Inhaber
der Patentrechte neben den Anteilen am Verkauf der Samen auch eine ROYALTY für
jedes kg verkauften Produktes ein. Um diese Strategie auszuweiten reicht es
aus, dass der Inhaber der Patentrechte ein Netz an Samenvermehrern und /oder
Handelstreibenden für den Verkauf der Produkte aufbaut, welches die gesamte
Produktionskette, angefangen von der Vermehrung des genetischen Materials bis
hin zum Verkauf des Endprodukts kontrolliert. Es handelt sich dabei um einen
„Integrationsprozess“ in dem ein einzelner Handels- oder Industriekonzern die
Vermehrungsrechte einer neuen Pflanze erwirbt, beziehungsweise selbstständig produziert,
Handelsmarke des Endprodukts registrieren lässt und somit die gesamte
Produktions- und Verkaufskette kontrollieren kann.
Diese
Möglichkeit ergibt sich heute einerseits aufgrund der starken Konzentration der
Nachfrage von Lebensmitteln und andererseits aufgrund der starken Konzentration
des Angebots bedingt durch die Großhandelsketten, die sich durch die Präsenz
von rechtlich geschützten Produkten noch verstärken wird. Für Produkte dieser
Art sind nämlich die Markteinführung des Vermehrungsmaterials, die Produktion
für den Konsum sowie die vorhersehbaren und unvermeidbaren Betrügereien relativ
leicht zu kontrollieren.
Objektiv
gesehen handelt es sich hierbei um eine extrem effiziente Produktionskette in
der jedoch der Landwirt und der Konsument die schwächsten Glieder darstellen:
Der Inhaber der Patentrechte könnte den in den Produktionsprozess
eingegliederten Firmen Anweisungen bezüglich Qualitätskriterien des Produkts,
sowie Art der Verpackung und Modalitäten der Vermarktung auferlegen. In einer solchen
Situation braucht der Landwirt nicht davon auszugehen, dass er eine komplette
Vergütung für sein landwirtschaftliches Unternehmertum erhält, weil der Inhaber
der Patenrechte viele Aktivitäten des Produktionsprozesses selbst organisieren
und somit auch dafür kassieren wird.
Der Inhaber der
Patentrechte könnte sich allerdings nicht mit der Bezahlung einer ROYALTY für
jedes kg verkauften Samens und für jedes kg verkauften Produkts begnügen,
sondern er könnte auf den Besitz des Endprodukts bestehen. Dieser Fall könnte
dann eintreten, wenn patentiere Pflanzen und Tiere einen starken
Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Produkten besitzen und die Gewinnabsicht
des Patentinhabers in Folge ansteigen würde. Der Inhaber der Patentrechte
könnte mit dem Landwirt einen Produktionsvertrag abschließen, in dem
Säzeitpunkt, Pflegetechniken und anderes festgelegt sind, wobei sich der
Pateninhaber das Verkaufsrecht der gesamten Produktion vorbehält. Natürlich
erhält der Landwirt für seine Leistungen eine Vergütung, die auf Basis der
Produktionsfaktoren (Land, Kapital und Arbeit) berechnet werden. In einer
solchen Situation verfügt der Landwirt allerdings über kein Vertragsrecht mehr,
weil er den wenigen Samenproduzenten voll ausgeliefert ist und die Landwirte
zueinander in einem Konkurrenzverhältnis stehen um den Zuschlag für die
Produktion zu erhalten.
Die Annahme,
dass in einer solchen Situation die Vergütung für den Landwirt gering sein
wird, liegt nicht fern, abgesehen von der Tatsache, dass der Inhaber der
Patentrechte es vorziehen könnte, in andere Länder der Welt abzuwandern um dort
kostengünstiger produzieren zu können.
Die Abwanderung
der Lebensmittelproduktion aus den traditionellen Anbaugebieten ist auch
dadurch bedingt, dass durch die Gentechnik „neue Individuen“ hergestellt werden
können, die imstande sind ungünstigen geoklimatischen Bedingungen zu trotzen
(z.b.: kälteresistente Erdbeerpflanzen, kalkresistente Weinreben, usw.). Die
Abwanderung könnte einerseits die Selbstversorgung einzelner Regionen verbessern,
andererseits auch nur deshalb erfolgen, um möglichst günstige
Produktionsfaktoren einzusetzen bzw. den Einsatz von Schädlingsbekämpfungs- und
Düngemittel, sowie Wachstumshormone und so weiter, die in den traditionellen
Anbaugebieten verboten sind zu ermöglichen.
Diese Produkte
könnten dann in den traditionellen, bzw. ehemaligen Anbaugebieten auf den Markt
kommen...
Es ist klar,
dass die geschilderte Situation für unser Land nur wenige Vorteile bringen
wird, wenn nicht sogar dazu führen wird, dass unsere Produktion, die seit jeher
in unserem Land die besten geoklimatischen Bedingungen vorgefunden hat, ihren
Wert verlieren wird.
Ländern, die im
Besitz bestimmter Patentrechte sind, könnte es in Zukunft möglich sein, in
Gebieten nahe den Distributionsmärkten landwirtschaftliche Kulturen anzulegen.
Es handelt sich hierbei um eine Vorgangsweise die heute aufgrund der hohen
Vermarktungskosten noch nicht möglich ist. Auf diese Art und Weise könnten
sämtliche Umweltprobleme, die eine intensive landwirtschaftliche
Bewirtschaftung im eigenen Land zur Folge hätte, vermieden oder besser gesagt
„ausgelagert“ werden. (Bodenerosion, Grundwasserverschmutzung, usw.) Dabei
bauen Länder mit ungünstigen geoklimatischen Bedingungen beziehungsweise hohen
Transportkosten in unserem Land auf Vertragsbasis landwirtschaftliche Produkte
für welche sie ein Patent besitzen an. Auf dieser Art und Weise könnte jedes
Land der Erde ohne Vorhandensein von landwirtschaftlichen Kulturflächen ein
Akteur im Lebensmittelmarkt werden. Die Produktion würde in unserem Land durch
Dritte oder Patentinhaber des Vermehrungsmaterials erfolgen, die den
Wertzuwachs dieser Kulturen kassieren würden. Aufgrund der Tatsache, dass
Lebensmittel leicht austauschbar sind, könnten diese neuen Produkte eine ernstzunehmende
Konkurrenz für unsere landestypischen Produkte darstellen.
·
Sind nun die geschilderten
Beispiele für die nationale Landwirtschaft von Vor- oder Nachteil?
Es ist
notwendig, auf diese Fragen klare Antworten zu finden, bevor sich voreilige
Entscheidungen unter Umständen als kontraproduktiv erweisen könnten.
Schlussfolgerungen:
Das Patentrecht
auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere bringt große Veränderungen für
die Landwirtschaft mit sich.
Ein Szenarium
sieht eine Form der Landwirtschaft ohne Vertragsrecht vor, wobei sich die
Aktivität des Landwirts auf die Bereitstellung von Produktionsfaktoren
ausschließlich für den Inhaber der Patentrechte reduziert. Die neuen
Lebensmittel können unabhängig vom genetischen Material und Produktionstechnik
ohne wesentliche Einschränkungen überall auf der Erde hergestellt werden. Die
Folge ist ein Weltmarkt der Lebensmittel in dem es gilt, unabhängig vom
Standort, möglichst billig zu produzieren um dann dort zu verkaufen, wo die
Kaufkraft am höchsten ist.
·
Sind Globalisierung und
Billigproduktion mit Qualität zu vereinbaren?
·
Ist es möglich den
Landwirten, die aufgrund höherer Produktionskosten nicht konkurrenzfähig sind,
ein angemessenes Einkommen zu garantieren?
·
Ist eine nachhaltige
Entwicklung im ländlichen Raum möglich?
·
Ist die kulturelle,
wirtschaftliche und soziale Identität eines Gebiets abgesichert?
Es ist
notwendig auf diese Fragen Antworten zu finden um zu erkennen, ob Gentechnik
und Globalisierung für die nationale Landwirtschaft eine Chance oder womöglich
eine Gefahr darstellen, die sich negativ auf das Wohlbefinden der Gesellschaft
auswirken könnte. Eine wesentliche Chance liegt im Export, wobei zu
berücksichtigen ist, dass die Produktionskosten in unserem Land jene des
Weltmarktes übersteigen.
Deshalb sind
folgende Punkte festzuhalten:
·
Es ist eine Illusion, dass
die nationale Landwirtschaft mit anderen Produktionsstandorten der Erde mit
niedrigeren Produktionskosten und Preisen konkurrenzfähig sein wird.
·
Eine Differenzierung des
Angebots in Produkt, Verpackung und Herstellung könnten eine Chance für die
nationale Landwirtschaft darstellen.
·
Qualität,
Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit sind die Schlagwörter, die
zumindest kurzfristig eine angemessene Wertschöpfung für unsere Landwirtschaft
mit sich bringen könnte.