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lunedì 15 luglio 2013

OGM, coesistenza impossibile

In questi ultimi tempi si parla tanto di coesistenza tra coltivazioni OGM e coltivazioni convenzionali/biologiche, tanto che i nostri 3 Ministri (De Girolamo, Orlando e Lorenzin), nel decreto che vieta la coltivazione di OGM, si sono dati 18 mesi di tempo per determinare le regole di coesistenza nel nostro Paese.
La coesistenza, pur essendo legata in termini tecnici alla capacità fisiologica delle piante di incrociarsi (e quindi di scambiare materiale genetico) con altre piante della stessa specie e/o di specie affini, è soprattutto un problema economico. È necessario, infatti, garantire da un lato la possibilità per gli agricoltori di coltivare sia colture GM che convenzionali o biologiche, garantendo dall’altro ai consumatori la possibilità di scegliere fra prodotti realmente diversi. La possibilità della coesistenza dipende pertanto da tre fattori chiave: 1) la tracciabilità, 2) l’etichettatura, 3) la capacità degli agricoltori di fornire prodotti, di qualunque filiera (OGM, convenzionale, biologico), conformi agli obblighi di legge.
Prevedendo, infatti, un mercato con prezzi differenziati per i diversi prodotti (OGM, convenzionale e biologico), il mancato rispetto degli obblighi di Legge in termini di commistione accidentale tra colture, può potenzialmente condurre ad una perdita di reddito per gli agricoltori. Questo risulta vero sia nel caso in cui un agricoltore biologico o convenzionale si trovi costretto ad etichettare un proprio prodotto come contenente OGM (ovvero laddove la presenza accidentale superi la soglia dello 0,9%), sia quando si verifichi il deprezzamento di uno speciale prodotto transgenico, come per esempio un alimento potenziato (un alimento OGM arricchito di vitamine, o quant'altro), che non raggiunga il grado di purezza richiesto dall'acquirente. Di vitale importanza risulta quindi essere un’efficace gestione della commistione accidentale (coesistenza) tra colture geneticamente modificate e non, dovuta sia alla presenza di impurezze nelle sementi, sia all’impollinazione incrociata, sia alla presenza di piante parentali spontanee (provenienti soprattutto da precedenti coltivazioni), o in relazione alle pratiche di coltivazione e raccolta, nonchè a quelle successive di trasporto e di stoccaggio. Tali fattori determinano delle inevitabili conseguenze economiche in termini di aumento dei costi di produzione della fase agricola e, se mal gestite, di diminuzione dei prezzi di mercato della merce prodotta (si rischia di coltivare ai costi del biologico, per poi vendere ai prezzi del transgenico).
La domanda è sempre la stessa: è possibile le coesistenza tra questi tipi di coltivazioni (OGM, convenzionale, biologico)? 
Convenzionale e biologico, pur in presenza di alcuni casi di "deriva" di antiparassitari che da campi convenzionali possono inquinare campi biologici, convivono ormai da decenni.
Più difficile è la risposta relativa alla coesistenza tra OGM e le altre due tipologie di coltivazione. Per rispondere a questa domanda occorre prima di tutto distinguere tra piante coltivate OGM che non hanno parentali selvatiche nel nostro Paese  e piante coltivate OGM che hanno piante parentali selvatiche.
Appartiene al primo gruppo il mais. Il mais non è originario del nostro Paese e, pertanto, sul nostro territorio non ci sono parentali selvatiche di questa pianta. Per il mais non esiste il pericolo che il transgene possa essere veicolato ad altre piante e possa così diffondersi autonomamente nell’ambiente. Permangono comunque problematiche di coesistenza che devono essere risolte prima di introdurre questa pianta nella versione OGM.
Appartengono al secondo gruppo, ovvero quelle che hanno parentali selvatiche nel nostro Paese, tante altre piante coltivate, come per esempio colza, barbabietola da zucchero, sorgo, ecc. Per questa tipologia di piante il problema della coesistenza è molto più complesso, poiché c’è la possibilità che il transgene possa essere trasmesso alle piante parentali selvatiche e, attraverso queste stesse piante, esso possa diffondersi autonomamente nell’ambiente e dar luogo ad inquinamento genetico diffuso e incontrollabile.
Pertanto, mentre per la prima tipologia di piante il problema della contaminazione/coesistenza è limitato alle piante coltivate, e con i dovuti accorgimenti potrebbe anche essere risolto (permane comunque il problema della coesistenza economica), per la seconda tipologia di piante il problema della coesistenza è molto più complesso, poiché le piante selvatiche non rispettano le  distanze di semina e la contaminazione dei campi coltivati convenzionali/biologici è praticamente  inevitabile.
Di seguito le principali problematiche della coesistenza:
1.     C’è un problema di contaminazione incontrollabile dovuto al polline delle piante coltivate OGM che può fecondare altre piante coltivate della stessa specie non OGM (biologico e/o convenzionale). Tale problematica riguarda anche le piante OGM che non hanno parentali selvatiche nel nostro Paese, in quanto il polline della pianta coltivata OGM è in grado di fecondare altre piante coltivate non OGM. Il problema, ovviamente, andrà valutato caso per caso, poiché la tipologia di fecondazione delle piante può essere diversa (piante allogame, nelle quali prevale una fecondazione incrociata, e piante autogame, nelle quali prevale l’autofecondazione, che può raggiungere percentuali prossime al 100%, come per esempio nel frumento e nell’orzo) e la situazione ambientale può essere anch’essa diversa (esposizione, presenza di venti di forte entità, ecc.);

2.     C’è un problema di contaminazione incontrollabile dovuto al polline delle piante coltivate OGM, che può fecondare piante parentali selvatiche, che così acquisiscono il transgene e, conseguentemente, le proprietà tipiche di questa pianta OGM, che al momento sono resistenza ai diserbanti o resistenza agli insetti. In questo caso, per esempio, la colza RR è in grado di trasferire il carattere di resistenza ai diserbanti alla “senape selvatica”, la quale si diffonde autonomamente nell’ambiente e determina inquinamento genetico diffuso e incontrollabile (la colza RR sarebbe meglio non coltivarla in Italia);




3.     In relazione alla problematica precedente, nel caso di coesistenza, c’è un problema di contaminazione  dovuto al polline delle piante infestanti che hanno acquisito il transgene da piante parentali coltivate OGM, che, in un secondo momento, lo diffondono autonomamente nell’ambiente, provocando così un "inquinamento genetico" diffuso e incontrollabile;

http://www.ogm.gouv.qc.ca/envi_canolagm.html


4.     C’è un problema di contaminazione diffusa e incontrollabile dovuto alle piante coltivate in una annata, che disperdono semi nell'ambiente e diventano infestanti della coltivazione che le segue. E’ il caso, per esempio, della colza RR, che negli U.S.A. sta creando grossi problemi agli agricoltori. Cosa accade? Accade che quando si raccoglie il prodotto dell’annata in corso, qualche seme cade sempre a terra e, inevitabilmente, germinerà nell’annata successiva. Tale evento non costituisce un problema se non si fanno le rotazioni e si “ristoppia” la stessa pianta, mentre lo è nel caso in cui vengano effettuati avvicendamenti colturali (rotazioni colturali). Come potrà essere diserbato il campo coltivato se la pianta dell’annata precedente  (per esempio "colza RR") è divenuta infestante e la pianta coltivata nell’anno in corso (per esempio "soia RR") sono resistenti allo stesso diserbante? Molto semplice, è necessario reintrodurre i vecchi diserbanti ed effettuare trattamenti con miscele di diserbanti, così come sta accadendo negli USA;




5.     C’è un problema di contaminazione ambientale dovuto alla diffusione incontrollata delle piante coltivate che “sfuggono” al campo coltivato, diventano infestanti e si diffondono in modo incontrollato nell’ambiente. In particolare, negli USA, dove da anni queste piante vengono coltivate, c’è il grosso problema della diffusione incontrollata della colza RR, che cresce spontaneamente sui cigli delle strade, nei fossi, nelle sedi ferroviarie e in tutte le aree non coltivate e costituisce un vero problema per gli agricoltori che, spesso, si trovano il campo coltivato infestato da questa colza che è difficile da controllare, poiché è resistente ai diserbanti. Il problema è talmente sentito che le Ditte che hanno il brevetto su queste piante HT hanno offerto gratuitamente gli erbicidi per il controllo dei cigli stradali e dei fossi (si tratta spesso di diserbanti selettivi di post-emergenza e pre-emergenza sistemici, specificamente utilizzabili per il controllo di erbe annuali e perenni e dicotiledoni in aree non coltivate);




6.     C’è un problema di contaminazione incontrollabile accidentale dovuto al seme transgenico che può essere disperso durante il trasporto attuato dai più svariati vettori (animali, vento, acqua, camion adibiti al trasporto dei raccolti, ecc.). Tale seme in un secondo momento germinerà e darà origine ad un inquinamento diffuso e incontrollato;

http://ccwa.org.au/content/fugitive-gm-canola-study

http://www.repubblica.it/ambiente/2010/08/10/news/canola_ogm-6185318/

7.     C’è un problema di contaminazione incontrollabile dovuto ai mezzi meccanici utilizzati per la raccolta in pieno campo. Cosa può accadere? Nella maggioranza dei casi, il coltivatore nel nostro Paese non possiede la mietitrebbia per la raccolta (la mietitrebbia ha dei costi molto elevati e deve lavorare parecchie ore per ammortizzarli) e si affida ad un contoterzista. Il contoterzista nel caso di coesistenza opererà sia in campi coltivati con piante OGM, sia in campi coltivati con piante convenzionali/biologiche. In relazione agli inevitabili residui presenti nella mietitrebbia, che in precedenza aveva raccolto piante OGM, occorrerà prevedere una accurata pulizia, anche interna, della macchina, al fine di evitare inquinamento del raccolto convenzionale/biologico. Tale pulizia ha un costo molto elevato, che andrà a gravare sui costi di coltivazione;

8.     C’è un problema di contaminazione dovuto ai silos di stoccaggio, che dovranno essere mantenuti nettamente separati per le produzioni convenzionali e per quelle transgeniche. A questo proposito, anche al fine di non commettere errori di movimentazione, si auspica la separazione fisica dei centri di stoccaggio, che dovranno essere specifici per ciascun tipo di prodotto (centri di stoccaggio specifici per prodotto OGM, convenzionale, biologico). 

In definitiva, il problema della coesistenza, pur in presenza di grandi difficoltà attuative e di problematiche economiche, potrebbe, forse, essere risolto per le piante OGM che non hanno parentali selvatiche nel nostro Paese, mentre sarebbe impossibile da risolvere nel caso di piante coltivate OGM che presentano sul nostro territorio parentali selvatiche.

Come si potrebbe uscire da questa situazione? Probabilmente l’unico sistema idoneo, in grado di consentire una reale coesistenza tra piante OGM e piante convenzionali, potrebbe essere quello di coltivare piante OGM che non originino “inquinamento genetico”, ovvero che non siano in grado di fecondare altre piante. A questo proposito occorre rilevare che la tecnologia transgenica sarebbe già in grado di creare piante OGM con il transgene inserito nei cloroplasti, ovvero nelle parti verdi della pianta. In questo modo il transgene non si troverebbe nel polline e le piante OGM non originerebbero  “inquinamento genetico”. Ma questa è un'altra storia.

http://ogmbastabugie.blogspot.it/2012/11/flusso-genico-e-inquinamento-genetico.html

lunedì 3 giugno 2013

MA QUANTO CI COSTA QUESTO GRANO GENETICAMENTE MODIFICATO? CHI PAGA I CONTROLLI? SEMPRE PANTALONE? E SE A PAGARE FOSSE COLUI CHE L’HA INTRODOTTO NELL’AMBIENTE NON SAREBBE MEGLIO PER TUTTI?



La notizia  è relativa ad una varietà di grano geneticamente modificato, non approvata, trovata in un’azienda agricola in Oregon. La questione potrebbe disturbare le esportazioni americane di grano. Il Dipartimento per l'Agricoltura ha detto che il grano era del tipo sviluppato dalla Monsanto per essere resistente all’erbicida Roundup, noto anche come glifosato. Tale grano è stato testato sul campo in 16 Stati, tra cui l’Oregon, dal 1998 al 2005, ma la Monsanto lasciò cadere il progetto prima che il grano fosse mai stato approvato per la coltivazione commerciale. Il dipartimento ha riferito che non èancora a conoscenza se tale grano sia entrato o meno nella catena alimentare o in spedizioni di grano. Tuttavia, i funzionari hanno detto che questo non rappresenterebbe una minaccia per la salute. Da quanto appreso, l’Esecutivo dell’UE avrebbe chiesto alla Monsanto di assistere gli Stati membri nel controllo delle importazioni statunitensi di cereali al fine di verificare la presenza illegale del grano geneticamente modificato non approvato, la cui coltivazione è stata scoperta in Oregon. La Commissione europea ha già allertato gli Stati membri al fine di controllare le importazioni di grano tenero, che costituiscono circa l’80% dell’oltre 1 milione di tonnellate di grano importato annualmente.

MA QUANTO CI COSTA QUESTO GRANO GENETICAMENTE MODIFICATO? CHI PAGA I CONTROLLI? SEMPRE PANTALONE? E SE A PAGARE FOSSE COLUI CHE L’HA INTRODOTTO NELL’AMBIENTE NON SAREBBE MEGLIO PER TUTTI?

venerdì 28 settembre 2012

Gentechnisch Veränderte Organismen und Konsumenten



In einer Situation in der die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt nicht klar sind, kann der Konsument mit einem bestimmten Risiko im Konsum von gentechnisch veränderten Lebensmitteln (GVL) konfrontiert sein. Und zwar vor allem in den folgenden Fällen :
1) Die GVL besäßen die selben qualitativen Merkmale wie die konventionellen Lebensmittel,           hätten jedoch einen niedrigeren Preis
2) Die GVL besäßen bessere qualitative Merkmale wie die konventionellen Lebensmittel und hätten  den selben Preis
         3) Die GVL erhöhten die Vielfalt der am Markt angebotenen Lebensmittel
         4) Die GVL erhöhten die Lebensmittelsicherheit
         5) Die GVL erhöhten die Umweltsicherheit
         6) Die GVL könnten zu einer Lösung der Hungersnöte in der Welt beitragen
7) Die GVL trägen zu einer Verminderung der sozialen Unterschiede zwischen den  verschiedenen Personen bei


1) Gleiche qualitative Merkmale und niedrigerer Preis

Von einem streng ökonomischen Gesichtspunkt aus betrachtet ist anzumerken, dass der Konsument dazu tendiert, soviel wie möglich beim Einkauf zu sparen, um seinen gesamten Konsum zu maximieren. Daraus erklärt sich, dass der Konsument sich für das GVL entscheidet, falls es die selbe Qualität wie das konventionelle Produkt hat und zu einem niedrigeren Preis angeboten wird. Als erstes jedoch ist noch die qualitative Gleichheit zwischen den GVL und den konventionellen Lebensmittel zu beweisen. Die GVL enthalten nämlich nicht nur das fremde Gen, sondern auch das vom Gen ausgedrückte Protein.

Angenommen, dass wirklich kein qualitativer Unterschied bestünde und die Preise für die Lebensmittel sich verringern würden, dann würde dies ohne Zweifel zu einer Verbesserung der Wohlfahrt der Gesellschaft führen. Die Bevölkerung armer Länder hätte so die Möglichkeit, eine größere Menge an benötigten Lebensmitteln zu kaufen. Während Konsumenten aus reicheren Ländern beim Einkauf von Lebensmitteln Geld sparen könnten, das sie für den Konsum anderer Güter (z.B. Luxusgüter) ausgeben könnten.

Auch wenn der Konsument für die GVL einen niedrigeren Preis zu zahlen hat, bleibt ihm immer noch die Ungewissheit über den tatsächlichen Nährwert solcher Produkte. Diese Unsicherheit führt zu einer Verminderung der Bedürfnisbefriedigung. Der niedere Preis könnte als virtueller, nicht realer Vorteil betrachtet werden, da das gentechnisch veränderte Produkt dem Konsumenten womöglich auch einen niedrigeren Nutzen bringt (es kostet zwar weniger ist aber auch weniger wert!!). Die starke Zunahme der Nachfrage nach biologischen Produkten und Produkten, dessen Herkunft garantiert ist, zeigt, wie wichtig es dem Konsumenten geworden ist, mehr über die organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel zu wissen (der Konsument ist bereit mehr für ein Produkt zu zahlen, das ihm seiner Meinung nach einen höheren Nutzen bringt und das seinen Ansprüchen an Qualität, Echtheit,  Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit entspricht).



Die Anfangs aufgestellte Hypothese (der niedrigere Preis bringt dem Konsumenten einen Vorteil) kann somit widerlegt werden. Zusätzlich hat die Einführung GVL zu keiner Verminderung, sondern zu einer Erhöhung der Preise für nicht gentechnisch veränderte Produkte, geführt. Dazu kam es, da sich in den industrialisierten Ländern, in denen die Skepsis gegenüber gentechnisch veränderter Produkte größer ist, für das selbe Produkt zwei „Absatzkanäle“ gebildet haben: einen für das GVP und einen für das nicht GVP. Diese Aufteilung ermöglicht dem Konsumenten seinen Einkauf  bewusst zu wählen, ist aber mit höheren Distributionskosten (Seggregierung, Konservierung, Bearbeitung, Etikettierung, Analyse usw.) verbunden. Diese Kosten reduzieren somit die in der landwirtschaftlichen Produktion gewonnenen ökonomischen Vorteile.

Es ist klar, dass eine Erhöhung des Preises sich negativ auf die Wohlfahrt des Konsumenten auswirkt. Nun ist er auch noch gezwungen mehr Geld  für die  nicht gentechnisch veränderten Produkte auszugeben. Und all das bloß, weil diese neuen Lebensmittel eingeführt wurden, ohne sich vorher mit den damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Probleme auseinander gesetzt zu haben (laut Informationen von in diesem Sektor tätigen Personen, muss man im Vergleich zum konventionellen Soja bereits ca. 15% mehr für gentechnikfrei zertifiziertes Soja bezahlen).

Solange also der Preis für ein GVL im Vergleich zum konventionellen Produkt nicht bedeutend niederer ist, wird der Konsument niemals einem Produkt (GVL) den Vorzug geben, das ihm möglicherweise gesundheitlichen Schaden zuführen und eine Gefahr für zukünftige Generationen und für die Umwelt darstellen könnte. Stattdessen wird er das konventionelle Produkt kaufen, da es immer schon Teil seiner Ernaehrung war und da es ihm im laufe der Zeit bewiesen hat, sicher zu sein.

Es ist notwendig dass durch weitere Forschung all diese Unsicherheiten geklärt werden, bevor man eine Einführung von GVL in Erwägung zieht.


2) Gleicher Preis aber bessere qualitative Eigenschaften

Der Konsument könnte bereit sein, das mit dem Konsum von GVL  verbundene Risiko einzugehen, falls die Preise für GVL und nicht GVL  gleich sind und die GVL aber bessere qualitative Eigenschaften (Nährwert, Art des Konsums, Erreichbarkeit usw.) besitzen.  Ökonomisch gesehen ist dieser Fall eher unrealistisch, da es in der Praxis kaum möglich sein kann, dass ein Produkt mit höheren qualitativen Merkmalen nicht auch einen höheren Preis hat.

Bezüglich Verbesserung der Qualität durch gentechnische Eingriffe ist anzumerken, dass die aktuelle Forschung vor allem auf eine Erleichterung der Produktion gerichtet ist. Beispielsweise werden  vor allem Pflanzen entwickelt, die resistent gegen Herbizide, Insekten und Pilzkrankheiten sind.  Dabei geht es hauptsächlich darum, die Gewinne der Unternehmen, die Patente für diese Pflanzen haben, zu maximieren. Der Konsument jedoch hat  bis jetzt noch keinen qualitativen Vorteil, wie etwa einen besseren Nährwert, aus diesen neuen Produkten schöpfen können. Leider weisen diese gentechnisch veränderten Produkte auch keine geschmacklichen Besonderheiten auf (z.B. die Tomate, die nicht fault wurde wieder vom Markt genommen, da sie einen metallischen Beigeschmack hatte). Es muss jedoch gesagt werden, dass die zur Zeit angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen für  die Verarbeitungsindustrie bestimmt sind. Es ist also für diese Produkte sehr schwer, ein objektives und rationales Urteil bezüglich deren Qualität zu fällen.

Auf jeden Fall erhöhen sich die Unsicherheiten von Seiten der Konsumenten bezüglich des Nährwerts dieser Produkte. Diese Bemerkung unterstreicht die Tatsache, dass die GVL von außen nicht von den nicht GVL zu unterscheiden sind. Deshalb könnten dem Konsumenten sowohl GVL als auch konventionelle Lebensmittel verkauft werden, ohne dass er es weis. Im Fall von Lebensmitteln, die eine  höhere Dosis an Vitaminen enthalten, könnte dies sehr problematisch werden. Bekanntlich ist sowohl ein Mangel als auch ein Überschuss an Vitaminen für die menschliche Gesundheit schädlich.  Solche Produkte müssten also von den konventionellen Produkten sichtlich getrennt und nur unter strenger Kontrolle verkauft werden.

Den ersten Vorfall, bei dem eine Verwechslung GVL mit nicht GVL gesundheitlichen Schaden verursacht hat, hat sich schon ereignet. In den vereinigten Staaten wurde nämlich ein gentechnisch manipulierter Mais namens STARLINK, der nur als Tierfutter zugelassen war, im fehl Menschen verabreicht. Bei 50 Personen hat STARLINK eine allergische Reaktion hervorgerufen. Dieser Vorfall brachte einen finanziellen Schaden von mehreren Milliarden.

Das Problem der Rückverfolgbarkeit und richtigen Etikettierung ist nicht zu unterschätzen. Der Konsument legt immer mehr Wert auf Informationen bezüglich Herkunft und Produktionsablauf des zu erwerbenden Produktes.


3) Erhöhung der Vielfalt des Lebensmittelangebots 

Der Konsument könnte GVL akzeptieren, falls diese die Vielfalt des Angebots erhöhen würden. Er hätte so eine größere Auswahl an Lebensmittel und eine größere Abwechslung in der Ernährung.
Die Einführung GVL, führt jedoch auf jeden Fall zu einer Verminderung der genetischen Vielfalt und folglich zu einer Erhöhung der Einseitigkeit der Ernährung. Es werden nämlich nur jene Pflanzen von Landwirten verwendet werden, die auf eine Erleichterung der Produktion modifiziert wurden. So könnten jene wertvollen Pflanzen, die andere qualitative Merkmale wie Geschmack und Nährwert besitzen, von solchen gentechnisch veränderten Pflanzen ersetzt werden. Ein erstes Beispiel für dieses Problem haben wir in den USA, Argentinien und Mexiko, wo eine große Expansion des Anbaus von gentechnisch veränderten Mais und Soja zu beobachten ist. Dadurch dass die Produktionskosten bei gentechnisch veränderten Mais bzw. Soja niederer sind und es keinen getrennten Markt für konventionellen Mais bzw. Soja gibt, sind die Landwirte „gezwungen“ (vom Markt) die konventionellen Pflanzen mit den gentechnisch modifizierten Pflanzen zu ersetzen. Nur so können sie bezüglich ihrer Einkommen wettbewerbsfähig bleiben. 

Die Verminderung der Zahl an qualitativen Merkmalen eines Produktes führt beim Konsumenten zu einer Modifizierung und Homologierung des Geschmacks. Er wird nicht mehr imstande sein, zwischen den traditionellen und künstlichen Geschmäckern zu unterscheiden. Solche traditionelle Lebensmittel werden seltener und auch teurer werden, während die GVL mit ihren künstlichen Geschmäckern größere Verbreitung finden und womöglich preislich interessanter werden. Die Globalisierung spielt diesbezüglich eine  „ziehende“ Rolle, sofern jeder Ort mit seinen spezifischen, lokalen Kulturen seine eigenen  Geschmäcker hervorbringt und so eine Globalisierung der Produktionsstätten begrenzt ist.

Abschließend ist anzumerken, dass Auffassungen über Qualität eine stark subjektive Sache sind. Daher ist es schwer zu sagen, ob zum Beispiel ein Gen das den Zuckergehalt erhöht oder die Reifung verlangsamt, eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der Qualität bewirkt. Die Meinung ist stark von Gewohnheiten und vom persönlichen Geschmack abhängig. Dem Konsumenten sollte daher immer das Recht bewahrt bleiben, zwischen den verschiedenen Lebensmitteln (GVL oder nicht GVL) bewusst wählen zu können. Eine entsprechende  Etikettierung ist also unabdingbar. Sie muss einfach und klar sein und muss dem Konsumenten die Möglichkeit bieten ohne jeglichen Kompromiss, gentechnikfreie Lebensmittel zu erwerben.


4) Lebensmittelsicherheit

Befürworter GVL behaupten, dass jene die Lebensmittelsicherheit erhöhen würden, da gentechnisch modifizierte Pflanzen gesünder sind und weniger Mykotoxine enthalten. Jedoch handelt es sich bei diesen GVL um neue Lebensmittel, die nie Teil unserer Ernaehrung gewesen sind und bei denen man noch nicht die genauen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kennt. Dass man sich von diesem Lebensmittel eine bestimmte Gefahr erwartet, sehen wir schon daran, dass die europäische Gesetzgebung den Gebrauch von GVL zur Ernaehrung von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren verbietet. Außerdem weigern sich Versicherungsgesellschaften, Verträge  bezüglich der Gefahren, die von GVL ausgehen könnten, abzuschließen.

Folglich weitere Gründe warum  GVL eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten:

1       Die Möglichkeit, mit Proteinen oder Vitaminen angereicherte Lebensmittel mit konventionelle Lebensmittel zu verwechseln
2       Die Möglichkeit GVL, die für den menschlichen Verbrauch bestimmt sind mit jenen, die ausschließlich zur Tierernährung dienen, zu verwechseln.
3       Bestimmte Substanzen, die nur im GVL vorkommen,  können beim Konsumenten allergische Reaktionen hervorrufen
4       Das in einer Pflanze eingeführte Gen, das für eine Resistenz gegen bestimmte Antibiotika codiert (Dieses Gen wird während der Entwicklungsphase des GVO’s benötigt), könnte auf die interstinale bakterielle Flora und von dieser auf pathogene Bakterien übergehen, die in Folge auch resistent gegen diese Antibiotika werden.
5       Mögliche Effekte und Wechselwirkungen des vom fremden Gen ausgedrückten Proteins.
6       Mögliche Effekte und Wechselwirkungen des im Lebensmittel vorhandenen fremden Gens.
7       Die Effekte der Promotoren und Terminatoren auf das Lebensmittel und auf die Umwelt.

Besonders schwer ist das Problem der Allergie zu lösen. Ein kleiner Teil der Bevölkerung könnte, ohne es zu wissen, allergisch auf das vom fremden Gen ausgedrückte Protein reagieren und gesundheitlichen Schaden davontragen.

Nochmals ist auf die Wichtigkeit einer intensiveren Forschung bezüglich GVL und ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hinzuweisen. Auch die Etikettierung ist entscheidend, um dem Konsumenten eine bewusste Wahl der Art des Lebensmittels (GVL oder nicht GVL) zu ermöglichen.


5) Umweltsicherheit

Auch für den Fall, dass die Produktion des GVL’s einen geringeren negativen Effekt auf die Umwelt hat, könnte der Konsum des GVL’s mit Risiken für den Konsumenten verbunden sein. Der Anbau von Pflanzen, die mithilfe  gentechnischer Manipulation resistent gegenüber der meisten Krankheiten und Schädlinge geworden sind, hat sicherlich eine Verminderung, der im konventionellen Anbau einzusetzenden Pflanzenschutzmittel zur Folge. Andererseits muss man jedoch auf die Komplexität des „Systems Natur“ hinweisen. Folglich haben einige Forschungen ergeben, dass mit der Zeit Insekten eine natürliche Resistenz gegenüber bestimmte Toxine entwickeln. Weiters können Unkräuter durch Pollenübertragung und Einkreuzung, das gegen Herbizide resistente Gen von der Kulturpflanze übertragen bekommen (nach einigen Autoren gibt es in den Ländern, in denen als erstes GVO eingeführt wurden Unkräuter, die bereits resistent gegen das Herbizid Roundup geworden sind).

Daraus ist schon ersichtlich, dass die genetische Manipulation  die Probleme im Anbau nicht lösen kann, wenn doch schon nach einigen Jahren  die Ausgangssituation wiederhergestellt ist. Die Folgesituation ist sogar schlimmer, wenn man bedenkt, dass die Schädlinge durch ihre Resistenzbildung, neue genetische Merkmale erwerben (dieser Punkt trifft besonders die Bio- Bauern, die nun mit virulenteren Schädlingen zu kämpfen haben).

Ein größeres Problem aus Sicht der Umweltbelastung, ist die genetische Kontamination. Die fremden Gene der GVO, werden nämlich in allen Teilen der Pflanze ausgedrückt, auch im Pollen (es gibt zwar eine Technik die das vorkommen des Gens im Pollen verhindert, sie wird jedoch noch nicht angewandt). So kommt es zu einer unkontrollierbaren Verbreitung dieser gentechnisch modifizierten Pflanze durch Wind und Insekten. Dieser Pollen kann also verwandte, nicht gentechnisch veränderte Pflanzen bestäuben und es entstehen Samen, die das fremde Gen enthalten. Im nächsten Jahr geht das fremde Gen über den Samen auf die Folgekultur über und es kommt zu einer unkontrollierbaren Replikation dieses Gens.

Bezüglich der Verbreitung des Pollens über die Luft müsste noch erörtert werden, inwiefern die Möglichkeit einer genetischen Kontamination beim Anbau konventioneller Kulturen neben gentechnisch veränderten Pflanzen bestünde. Welche Konsequenzen ergeben sich für Kulturen, bei denen kein Einsatz von Gentechnik vorgesehen ist? Welche Konsequenzen ergeben sich für den biologischen Anbau, der den Einsatz von GVO völlig ausschließt? Wer übernimmt die Verantwortung für mögliche ökonomische Schäden?

Doch was geschieht, wenn Insekten oder Pflanzen, die mit der Zeit eine Resistenz erworben haben, beginnen Schäden anzurichten?
Prinzipiell gibt es zwei Lösungsansätze:
1)    Einführung eines neuen Gens in die Kulturpflanze um sie wiederum resistent gegen die neuen Schädlinge zu machen (so müssten alle 5-6 Jahre neue gentechnisch veränderte Pflanzen eingeführt werden und es käme so zu einer zunehmenden Abhängigkeit des Bauern von der Samenherstellenden Industrie).
2)    Entwicklung spezieller chemischer Mittel die den Antagonisten (neue Antiparasiten, neue Herbizide usw.) eliminieren.

Keine dieser Lösungen ist tragbar. Im ersten Fall kommt es mit der Zeit zu einer Häufung von fremden Genen in derselben Pflanze (falls wir in derselben Pflanze 10, 20, oder 1000 fremde Gene vorfinden, handelt es sich dann noch um dieselbe Pflanze?). Im zweiten Fall würden wir uns  bereits nach wenigen Jahren in der Ausgangssituation vorfinden, mit dem Unterschied, dass man dann neue chemische Mittel finden muss, um die resistent gewordenen Insekten kontrollieren zu können.

Bezüglich der gegen bestimmte Insekten resistente Pflanzen ist zu beachten, dass ihre, als insektizid fungierende Proteine, nicht nur Schädlinge eliminieren, sondern vielleicht auch eine Gefahr für nützliche Tiere (Pollenüberträger, Bodendurchlockerer usw.) darstellen könnten. Dies ist ein sehr bedeutender Punkt, da somit für die Nahrungskette wichtige Insekten eliminiert werden. Was würde geschehen, falls das Gen, das das „Insektizid-Protein“ produziert, auf andere verwandte, aber wild vorkommende Pflanzen überginge? Welche Insekten würden von diesen Pflanzen eliminiert werden? Welche Auswirkungen würde das auf andere Tiere haben, die Teil derselben Nahrungskette sind? Auf diese Fragen müssen Antworten gefunden werden bevor GVP in der freien Natur angebaut werden.


6) Welthunger

„ Die GVO sind die einzige Lösung zur Beseitigung des Hungers in der Welt“! Diese Behauptung steht jedoch in starkem Widerspruch mit der Realität. Tatsächlich liegen die Gründe einer Hungersnot nicht immer an einem Mangel an Quantität, sondern viel öfter sind interne politische und ökonomische Probleme dafür verantwortlich. Also, um das Problem des Hungers zu lösen, muss als erstes die Armut der betroffenen Bevölkerung gemindert (ihr Einkommen sollte mindestens so hoch sein, dass sie sich die nötigsten Lebensmittel kaufen können) und eine „gesunde“ politische Situation geschaffen werden. Am Beispiel Indiens, das als Hauptexporteur von Getreide, trotzdem mit Hungersnöten im eigenen Land zu kämpfen hat, erkennen wir die Richtigkeit der vorangehenden Argumentation. In diesem Punkt ist noch zu klären, inwiefern der Einsatz von GVO nicht sogar diese Hungersituation verschlechtern könnte. Dazu könnte es im Falle einer, durch eine Erhöhung der Exporte folgende Erhöhung der internen Preise  für Lebensmittel, kommen.

Eliminierung des Hungers auf der Welt bedeutet sicherlich eine groeßere Menge an Lebensmitteln zu produzieren, bedeutet aber auch die Essensgewohnheiten der Bevoelkerung der reichen Länder, zu ändern. Der hohe Fleischkonsum bringt nämlich eine größere Verschwendung an pflanzlichen Kalorien mit sich. Für die Produktion von einer Kalorie tierischen Ursprungs benötigt man nämlich 7-8 Kalorien pflanzlichen Ursprungs. Das heißt nicht, dass wir nun alle Vegetarier werden sollen, um den Hunger auf der Welt zu beseitigen. Jedoch soll der Konsument bezüglich seiner Ernaehrungsweisen etwas bewusster werden. Bewusster auch bezüglich der negativen Einflüsse intensiver Tierhaltung auf die Umwelt (Boden und Wasser) und bezüglich der qualitativen Eigenschaften des Fleisches (Fleisch von Tieren, die mit Hormonen oder Antibiotika behandelt und Fleisch von Tieren, die mit tierischem Futtermittel gefüttert wurden usw.).


7) Soziale Unterschiede

Der Konsument könnte den GVL gegenüber positiv  eingestellt sein, falls diese zu einer Verminderung der sozialen Unterschiede zwischen den verschiedenen Personen und zu einer allgemeinen Verbesserung des Wohlstands der schwächeren sozialen Schichten führen würden. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein, wenn man bedenkt, dass GVL mit ihren niedrigeren Preisen und größeren Risiken, vor allem von Personen erworben werden, die einer schwächeren sozialen Schicht angehören. Während die reicheren Personen sich immer mehr mit biologischen Produkten und Produkten aus kontrollierter Herkunft ernähren werden. In einem Moment, in dem die Auswirkungen von GVL auf die menschliche Gesundheit nicht klar sind, stellt dies ein großes Problem bezüglich sozialer Sicherheit dar.

Gentechnik, Patentrechte und Landwirtschaft: Ein schwieriges Zusammenleben


1. Grundsätzliche Überlegungen

Ich denke es ist für jeden klar, dass die Entwicklung der Gentechnik mit der Möglichkeit Patentrechte einzusetzen einhergeht, wenn nicht sogar darauf aufbaut. Ohne Patentrechte würde es wahrscheinlich gar keine Gentechnik geben und somit würden wir an dieser Stelle gar nicht darüber nachdenken. Trotzdem sind wir uns bewusst, dass Patentrechte generell einen Anreiz für die wissenschaftliche Forschung zum Wohle der Menschheit darstellen. Der Gedanke, dass Patentrechte bei Pflanzen und Tieren in der Landwirtschaft mit grundlegender Bedeutung für die menschliche Ernährung angewandt werden könnten, schockiert uns besonders. Ich möchte unterstreichen, dass wir hier von  Ernaehrung sprechen, einem Bedürfnis, dem jeder von uns durchschnittlich drei mal am Tag nachzugehen hat.
Aufgrund dieser Überlegungen sind Patentrechte auf Dinge und Gegenstände klar von jenen auf Lebensmittel zu unterscheiden; auch deshalb, weil sie die Machtposition eines jeden Landes in Frage stellen könnten. Bevor patentierte, gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Landwirtschaft eingesetzt werden, müssen wir uns grundsätzlich folgende Fragen stellen:

·        Verbessern sie die menschlichen Bedingungen oder befriedigen sie nur die Profitgier einiger weniger?
·        Erfüllen sie Kriterien wie Qualität, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit?
·        Bringen sie Vor- oder Nachteile für unser Land?
·        Nimmt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirtschaft zu oder ab?
·        Wie kann der Landwirt das Patent ausschöpfen?
·        Gibt es Grenzen bzgl. seiner wirtschaftlichen Ausschöpfung oder ist jedem alles erlaubt, der es besitzt?
Um auf diese Fragen antworten zu können ist es notwendig, dass eine gewisse Kontrolle in der Forschung, ausgehend von der Entdeckung der technischen Innovation bis hin zur Vermarktung derselben erfolgt, wobei dabei auf die Veränderung der Lebensmitteleigenschaften ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss.

·        Wer entscheidet über die Lebensmittelqualität?
·        Kann der Inhaber der Patentrechte die Eigenschaften und Nährwerte von Lebensmitteln beliebig festlegen und nach Lust und Laune verändern?
·        Darf der Inhaber der Patentrechte die bestehenden Bindungen zwischen Qualität und Herstellungsgebiet aufheben?
·        Wie sieht es mit dem Aspekt der Ethik aus; ist alles erlaubt oder gibt es Einschränkungen?

Die Tatsache, dass das zu patentierende Produkt eine „Neuheit“ darstellen muss, vermindert wesentlich den Informationsfluss zwischen den konkurrierenden Forschungsteams. Diese Voraussetzung hat zur Folge, dass eine Veröffentlichung vor Anmeldung des Patents ausreichen würde, um das angestrebte Patent nicht mehr erhalten zu können. Der Forscher, der eine Patentierung seines Produkts zum Ziele hat wird sich deshalb davor hüten, Gegenstand oder Inhalt seiner Forschung vorzeitig zu veröffentlichen. Somit wird sich der Informationsaustausch zwischen den Forschern, der wesentlich zum Forschungserfolg und somit zum Wohlstand der Menschheit beitragen könnte, auf ein Mindestmass reduzieren.

Die Möglichkeit eine Erfindung patentieren lassen zu können bringt das Problem mit sich, dass sich das Interesse der Forscher auf Forschungsbereiche konzentrieren wird, die eine Markteinführung zumindest in Aussicht stellen.
Aufgrund dieser Annahme ergeben sich weitere Fragen:

·        Wer führt Forschungen bezüglich ökologischer, ökonomischer uns sozialer Auswirkungen dieser neuen Technologien durch?
·        Wer führt Forschungen in nicht markttauglichen Sachgebieten durch?
·        Ist der Faktor der „Markttauglichkeit“ ausschlaggebend, ob eine Forschung wichtig oder unwichtig ist?
2. Patentrechte und nationale Landwirtschaft

In diesem zweiten Teil möchte ich nicht auf sämtliche privatwirtschaftliche Probleme eingehen, die mit den Patentrechten auf Pflanzen und Tiere verbunden sind, sondern es sollen vielmehr die Auswirkungen derselben auf die nationale Landwirtschaft untersucht werden.
In unserem Land wird die Sicherung des Einkommens der Landwirte als sehr wichtig eingeschätzt. Dies ist um so wichtiger, wenn wirtschaftspolitische Entscheidungen sehr oft die Bedeutung der Landwirtschaft vernachlässigen. Wie allgemein bekannt ist die Landwirtschaft der Ursprung zahlreicher positiver Externalitaeten, die von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung eines Gebiets sind. (Verbesserung der hydrogeologischen Eigenschaften des Bodens, Landschaftspflege und –erhaltung, Schutz der Flora und Fauna, Erhaltung der Biodiversitaet, Schaffung von Freiräumen, Erhaltung von Tradition und Kultur, Kompensation negativer Auswirkungen von Produktions- und Konsumverhalten seitens Dritter)
Die Landwirtschaft im ländlichen Gebiet erhalten zu können, bedeutet Entscheidungen zu unterbinden, die eine Reduktion des Einkommens für den Landwirt mit sich bringen würden und somit eine Abwanderung, der in der Landwirtschaft tätigen Personen zur Folge hätte. Wie allseits bekannt betrifft die Abwanderung in erster Linie jene Personen, die Einkommensalternativen in anderen Ortschaften suchen und dort auch vorfinden (Pendler). In einem zweiten Moment betrifft es deren Familien und schließlich könnte sich diese Erscheinung auf sämtliche Personen, die im ländlichen Raum leben, ausweiten.


Die Idee pflanzliche und tierische Gene bzw. deren Produkte patentieren zu lassen wurde durch die letzten Entdeckungen über das menschliche Genom erneut aufgegriffen. Obwohl die Allgemeinheit grundsätzlich dagegen ist, ereiferten sich einige Verantwortliche verschiedener Länder Entdeckungen dieser Art als äußerst wichtig zu erachten. Die Meinungsäußerungen bezogen sich insbesondere auf die menschlichen Gene, die als unser Erbe anerkannt werden und somit von jeglicher Form wirtschaftlicher Gewinnabsicht und Patentierung ausgeschlossen werden müssen. Pflanzliche und tierische Gene werden in diesen Diskussionen erst gar nicht angesprochen und es verstärkt sich somit die Annahme, dass einer wirtschaftlichen Nutzung und Patentierung in Zukunft nichts mehr entgegensteht. Die Möglichkeit gentechnisch manipulierte Pflanzen und Tiere patentieren lassen zu können bringt für den, dem das Patent gehört, einen Besitzanspruch ein.

Was bedeutet also dieses „Patent“ für die italienische Landwirtschaft und welche Auswirkungen könnte es auf das Einkommen des Landes haben?
In erster Linie trägt die Patentierung von (ein- oder mehrjährigen) Pflanzen dazu bei, dass die wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirtschaft von der Industrie zunimmt:
Der Landwirt ist gezwungen jedes Jahr Samen jener Kultur einzukaufen, die er vor hat aufzuziehen. Jemand könnte einwenden, dass dies auch heute schon, ohne Patentrechte für den Grossteil der landwirtschaftlichen Kulturen zutrifft. Im Falle der Gentechnik, abgesehen von einer sich ergebenden Monopsoniosituation, bedeuten Patentrechte mehr: Der Landwirt könnte nämlich nicht nur dazu gezwungen werden, die Samen einkaufen zu müssen, sondern dazu auch jene Substanzen, die die Produktion der Samen überhaupt erst ermöglichen. Diese Methode ist auch heute schon bei resistenten Soja- und Maispflanzen gegen bestimmte Unkräuter üblich. In Zukunft könnte sie von Konzernen, die Patentrechte auf gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen verstärkt eingesetzt werden um sich vor einer illegalen Verbreitung der Samen schützen zu können.


Angenommen, dass gentechnisch manipulierte Produkte keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und deren Umfeld haben und ihre volle Akzeptanz das Vorhandensein eines einzigen Distributionskanals und keine besondere Kennzeichnung der gentechnisch veränderten Produkte mit sich bringen würden, ist zu berücksichtigen, dass jene Konzerne, die gentechnisch veränderte Produkte herstellen einen enormen Wettbewerbsvorteil inne haben werden, der bis zu einer möglichen Monopolstellung derselben führen könnte.
In Ländern, in denen gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne besondere Vorsichtsmassnahmen zugelassen werden, haben sich folgende Konsequenzen ergeben: Das Vorhandensein eines einzigen Distributionskanals einhergehend mit einer Preisreduktion für gentechnisch veränderte Produkte hat eine explosionsartige Zunahme des Anbaus dieser neuen Kulturen zur Folge gehabt.
Wie kann man sich dieses Phänomen erklären?
Die niedrigeren Kosten beim Anbau gentechnisch manipulierter Kulturen hat zu einer Preisreduktion der Produkte geführt, unabhängig ob sie gentechnisch verändert waren oder nicht. Aus diesem Grund waren auf Dauer auch jene Landwirte gezwungen gentechnisch manipulierte Kulturen anzupflanzen, die eigentlich gar nicht davon überzeugt waren; nicht aber wegen des überragenden Erfolgs derselben sondern einzig und allein um eine gewisse Rentabilität ihrer landwirtschaftlichen Arbeit trotz Preisreduktion aufrechterhalten zu können.


Vom Blickpunkt der wirtschaftlichen Ausschöpfung gesehen, könnte sich der Inhaber eines Patents darauf beschränken für jedes kg verkauften Samens eine ROYALTY zu verlangen um dem Landwirt sämtliche Freiheiten bezüglich des Verkaufs der Produktion zu gewähren. Diese Geldsumme kann als Entschädigung für die Forschungsarbeit gerechtfertigt werden, die dem Landwirt und schließlich auch dem Konsumenten einen Vorteil (Surplus) einbringt. Es erscheint jedoch notwendig aufzuzeigen, dass im Unterschied zum vorigen Abschnitt die Einführung einer ROYALTY auf Samen den Effekt der Kostenreduktion begrenzen würde. Der Inhaber des Patents wird nämlich wahrscheinlich die Verkaufspreise schrittweise um gerade soviel erhöhen, dass dem Landwirt und in Folge dem Konsumenten die wirtschaftlichen Vorteile auf ein Minimum schrumpfen. Aus diesem Grund könnte die erhoffte Preissenkung von Lebensmitteln ausbleiben, die vor allem sozial schwachen Bevölkerungsgruppen zugute käme.

Der Inhaber des Patents könnte aber einen Schritt weitergehen: Zusätzlich zur ROYALTY für jedes kg verkauften Samens könnte er auch eine ROYALTY für jedes kg der Ernte verlangen, die aus den Samen hervorgeht und verkauft werden kann. Das Patentrecht würde in diesem Fall ein vermindertes Vertragsrecht für den Landwirt mit sich bringen, der in Zukunft nur mehr die Funktion haben wird, Arbeit und Kapital für jenen bereitzustellen, der Patentrechte auf eine bestimmte Pflanze oder ein bestimmtes Tier besitzt.
Was könnte die Folge sein?
Beispielsweise könnte der Erfinder einer gentechnisch manipulierten Tomatenpflanze darauf bestehen, dass die Früchte „seiner“ Pflanze unter einem bestimmten Namen und Handelsmarke verkauft werden müssen. Auf diese Art und Weise nimmt der Inhaber der Patentrechte neben den Anteilen am Verkauf der Samen auch eine ROYALTY für jedes kg verkauften Produktes ein. Um diese Strategie auszuweiten reicht es aus, dass der Inhaber der Patentrechte ein Netz an Samenvermehrern und /oder Handelstreibenden für den Verkauf der Produkte aufbaut, welches die gesamte Produktionskette, angefangen von der Vermehrung des genetischen Materials bis hin zum Verkauf des Endprodukts kontrolliert. Es handelt sich dabei um einen „Integrationsprozess“ in dem ein einzelner Handels- oder Industriekonzern die Vermehrungsrechte einer neuen Pflanze erwirbt, beziehungsweise selbstständig produziert, Handelsmarke des Endprodukts registrieren lässt und somit die gesamte Produktions- und Verkaufskette kontrollieren kann.
Diese Möglichkeit ergibt sich heute einerseits aufgrund der starken Konzentration der Nachfrage von Lebensmitteln und andererseits aufgrund der starken Konzentration des Angebots bedingt durch die Großhandelsketten, die sich durch die Präsenz von rechtlich geschützten Produkten noch verstärken wird. Für Produkte dieser Art sind nämlich die Markteinführung des Vermehrungsmaterials, die Produktion für den Konsum sowie die vorhersehbaren und unvermeidbaren Betrügereien relativ leicht zu kontrollieren.
Objektiv gesehen handelt es sich hierbei um eine extrem effiziente Produktionskette in der jedoch der Landwirt und der Konsument die schwächsten Glieder darstellen: Der Inhaber der Patentrechte könnte den in den Produktionsprozess eingegliederten Firmen Anweisungen bezüglich Qualitätskriterien des Produkts, sowie Art der Verpackung und Modalitäten der Vermarktung auferlegen. In einer solchen Situation braucht der Landwirt nicht davon auszugehen, dass er eine komplette Vergütung für sein landwirtschaftliches Unternehmertum erhält, weil der Inhaber der Patenrechte viele Aktivitäten des Produktionsprozesses selbst organisieren und somit auch dafür kassieren wird.

Der Inhaber der Patentrechte könnte sich allerdings nicht mit der Bezahlung einer ROYALTY für jedes kg verkauften Samens und für jedes kg verkauften Produkts begnügen, sondern er könnte auf den Besitz des Endprodukts bestehen. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn patentiere Pflanzen und Tiere einen starken Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Produkten besitzen und die Gewinnabsicht des Patentinhabers in Folge ansteigen würde. Der Inhaber der Patentrechte könnte mit dem Landwirt einen Produktionsvertrag abschließen, in dem Säzeitpunkt, Pflegetechniken und anderes festgelegt sind, wobei sich der Pateninhaber das Verkaufsrecht der gesamten Produktion vorbehält. Natürlich erhält der Landwirt für seine Leistungen eine Vergütung, die auf Basis der Produktionsfaktoren (Land, Kapital und Arbeit) berechnet werden. In einer solchen Situation verfügt der Landwirt allerdings über kein Vertragsrecht mehr, weil er den wenigen Samenproduzenten voll ausgeliefert ist und die Landwirte zueinander in einem Konkurrenzverhältnis stehen um den Zuschlag für die Produktion zu erhalten.
Die Annahme, dass in einer solchen Situation die Vergütung für den Landwirt gering sein wird, liegt nicht fern, abgesehen von der Tatsache, dass der Inhaber der Patentrechte es vorziehen könnte, in andere Länder der Welt abzuwandern um dort kostengünstiger produzieren zu können.


Die Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus den traditionellen Anbaugebieten ist auch dadurch bedingt, dass durch die Gentechnik „neue Individuen“ hergestellt werden können, die imstande sind ungünstigen geoklimatischen Bedingungen zu trotzen (z.b.: kälteresistente Erdbeerpflanzen, kalkresistente Weinreben, usw.). Die Abwanderung könnte einerseits die Selbstversorgung einzelner Regionen verbessern, andererseits auch nur deshalb erfolgen, um möglichst günstige Produktionsfaktoren einzusetzen bzw. den Einsatz von Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel, sowie Wachstumshormone und so weiter, die in den traditionellen Anbaugebieten verboten sind zu ermöglichen.
Diese Produkte könnten dann in den traditionellen, bzw. ehemaligen Anbaugebieten auf den Markt kommen...

Es ist klar, dass die geschilderte Situation für unser Land nur wenige Vorteile bringen wird, wenn nicht sogar dazu führen wird, dass unsere Produktion, die seit jeher in unserem Land die besten geoklimatischen Bedingungen vorgefunden hat, ihren Wert verlieren wird.


Ländern, die im Besitz bestimmter Patentrechte sind, könnte es in Zukunft möglich sein, in Gebieten nahe den Distributionsmärkten landwirtschaftliche Kulturen anzulegen. Es handelt sich hierbei um eine Vorgangsweise die heute aufgrund der hohen Vermarktungskosten noch nicht möglich ist. Auf diese Art und Weise könnten sämtliche Umweltprobleme, die eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung im eigenen Land zur Folge hätte, vermieden oder besser gesagt „ausgelagert“ werden. (Bodenerosion, Grundwasserverschmutzung, usw.) Dabei bauen Länder mit ungünstigen geoklimatischen Bedingungen beziehungsweise hohen Transportkosten in unserem Land auf Vertragsbasis landwirtschaftliche Produkte für welche sie ein Patent besitzen an. Auf dieser Art und Weise könnte jedes Land der Erde ohne Vorhandensein von landwirtschaftlichen Kulturflächen ein Akteur im Lebensmittelmarkt werden. Die Produktion würde in unserem Land durch Dritte oder Patentinhaber des Vermehrungsmaterials erfolgen, die den Wertzuwachs dieser Kulturen kassieren würden. Aufgrund der Tatsache, dass Lebensmittel leicht austauschbar sind, könnten diese neuen Produkte eine ernstzunehmende Konkurrenz für unsere landestypischen Produkte darstellen.

·        Sind nun die geschilderten Beispiele für die nationale Landwirtschaft von Vor- oder Nachteil?

Es ist notwendig, auf diese Fragen klare Antworten zu finden, bevor sich voreilige Entscheidungen unter Umständen als kontraproduktiv erweisen könnten.


Schlussfolgerungen:

Das Patentrecht auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere bringt große Veränderungen für die Landwirtschaft mit sich.
Ein Szenarium sieht eine Form der Landwirtschaft ohne Vertragsrecht vor, wobei sich die Aktivität des Landwirts auf die Bereitstellung von Produktionsfaktoren ausschließlich für den Inhaber der Patentrechte reduziert. Die neuen Lebensmittel können unabhängig vom genetischen Material und Produktionstechnik ohne wesentliche Einschränkungen überall auf der Erde hergestellt werden. Die Folge ist ein Weltmarkt der Lebensmittel in dem es gilt, unabhängig vom Standort, möglichst billig zu produzieren um dann dort zu verkaufen, wo die Kaufkraft am höchsten ist.

·        Sind Globalisierung und Billigproduktion mit Qualität zu vereinbaren?
·        Ist es möglich den Landwirten, die aufgrund höherer Produktionskosten nicht konkurrenzfähig sind, ein angemessenes Einkommen zu garantieren?
·        Ist eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum möglich?
·        Ist die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Identität eines Gebiets abgesichert?

Es ist notwendig auf diese Fragen Antworten zu finden um zu erkennen, ob Gentechnik und Globalisierung für die nationale Landwirtschaft eine Chance oder womöglich eine Gefahr darstellen, die sich negativ auf das Wohlbefinden der Gesellschaft auswirken könnte. Eine wesentliche Chance liegt im Export, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Produktionskosten in unserem Land jene des Weltmarktes übersteigen.
Deshalb sind folgende Punkte festzuhalten:

·        Es ist eine Illusion, dass die nationale Landwirtschaft mit anderen Produktionsstandorten der Erde mit niedrigeren Produktionskosten und Preisen konkurrenzfähig sein wird.
·        Eine Differenzierung des Angebots in Produkt, Verpackung und Herstellung könnten eine Chance für die nationale Landwirtschaft darstellen.
·        Qualität, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit sind die Schlagwörter, die zumindest kurzfristig eine angemessene Wertschöpfung für unsere Landwirtschaft mit sich bringen könnte.